01. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
1.2. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
02. Ausführungsunterlagen
2.1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2.2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
2.3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung.
03. Liefertermine
3.1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
3.2. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3.3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
3.4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
3.5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns, oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
04. Preis und Zahlungsbedingungen
4.1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
4.2. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
4.3. Rechnungen sind nach 7 Tagen und ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
4.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
4.5. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
4.6. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
4.7. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.8. Wir behalten uns vor, bei Rechnungsstellung zusätzlich zum Kassenbon bis 50€ netto einen Mindermengenzuschlag von € 4,20 netto zu erheben.
4.9.Im Rollendruck wird ein Mindestumsatz je Auftrag von 30€ netto erhoben.
05. Versand und Verpackung
5.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
5.2. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungs-, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
06. Beanstandungen
6.1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
6.2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
6.3. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
6.4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
6.5. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach beliebigem Ermessen.
07. Gewährleistung
7.1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
08. Haftung
Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner über Schäden, anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; im übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
09. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der BRD vorlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.